Messer und deutsches Waffenrecht – ein Überblick

Viele Menschen wissen nicht genau, welche Messer in Deutschland legal getragen werden dürfen und welche Regelungen gelten. Das deutsche Waffengesetz (WaffG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) setzen klare Grenzen – mit erheblichen Strafen bei Verstößen. Dieser Artikel gibt einen sachlichen Überblick über die rechtliche Lage.

Das Waffengesetz und Messer

Das Waffengesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen:

  • Verbotenen Waffen: Bestimmte Messertypen sind in Deutschland generell verboten – unabhängig davon, ob man sie trägt oder nur besitzt.
  • Erlaubten Messern mit Trageverbot: Manche Messer darf man besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit mit sich führen.
  • Frei tragbaren Messern: Alltägliche Taschenmesser mit bestimmten Eigenschaften dürfen mitgeführt werden.

Generell verbotene Messer (§ 42a WaffG)

Folgende Messertypen sind in Deutschland vollständig verboten – Besitz und Führen sind strafbar:

  • Butterflymesser (Faltmesser mit zwei Griffhälften)
  • Springmesser und Fallmesser (mit federunterstützter automatischer Klinge)
  • Faustmesser (Griff quer zur Klinge)
  • Messer mit beidseitig geschliffener Klinge (Dolche) mit einer Klingenlänge über einem bestimmten Maß
  • Wurfmesser und Wurfscheiben

Die Klingenlängenregelung

Ein wichtiger Parameter im deutschen Waffenrecht ist die Klingenlänge:

  • Feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht geführt werden.
  • Einhandmesser (können mit einer Hand geöffnet werden) dürfen ebenfalls nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden – unabhängig von der Klingenlänge.

Was darf man legal tragen?

Legal und ohne besonderen Grund in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen:

  • Herkömmliche Taschenmesser mit einhändig nicht zu öffnender Klinge bis 12 cm Länge
  • Küchenmesser und Arbeitsmesser, wenn ein glaubwürdiger Verwendungszweck vorliegt (z. B. Camping, Handwerk)
  • Schweizer Taschenmesser ohne Einhandöffnung

Waffenverbotszonen

Immer mehr Kommunen in Deutschland richten Waffenverbotszonen ein. In diesen Bereichen gilt:

  1. Das Mitführen von Messern jeder Art – auch legal erlaubter – ist untersagt.
  2. Polizei darf anlasslos kontrollieren.
  3. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder Strafanzeigen.

Bekannte Waffenverbotszonen existieren unter anderem in Teilen von Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und Berlin.

Strafen bei Verstößen

Verstoß Mögliche Strafe
Führen eines verbotenen Messers Geldstrafe bis Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Verstoß gegen Waffenverbotszone Bußgeld, Sicherstellung der Waffe
Führen ohne berechtigten Grund Ordnungswidrigkeit, ggf. Strafanzeige

Empfehlungen

Wer ein Messer aus beruflichen oder sportlichen Gründen trägt, sollte stets:

  • Den Verwendungszweck belegen können (z. B. Berufskleidung, Camping-Ausrüstung)
  • Sich über lokale Waffenverbotszonen informieren
  • Im Zweifel rechtlichen Rat einholen

Fazit

Das deutsche Waffenrecht ist bei Messern strenger, als viele denken. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer Messer in der Öffentlichkeit trägt, sollte die Rechtslage genau kennen.